Rechtsprechung
BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Verhältnis von gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 265 StPO
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rewis.io
Konkurrenzverhältnis zwischen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 20.02.2019 - 101 KLs 19/18
- BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 43
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19
Zwar verdrängt die Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG die Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, soweit der Verkauf allein an Minderjährige erfolgt, weil der im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegende Unrechtsgehalt in diesem Fall bereits von der Verurteilung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfasst wird (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010, 3 StR 353/10, Rn. 6, juris; BGH, NStZ 2018, 227).Dies gilt indes, unabhängig von der Frage des Verkaufes auch an Erwachsene, nicht für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, da bei Zurücktreten dieses Tatbestands das besondere Unrecht, das sich aus der Größe der gehandelten Menge ergibt, nicht zum Ausdruck käme (…vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, 9. Auflage, § 30 Rn. 81 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015, 2 StR 252/14;… ebenso Weber, 5. Auflage, § 30 Rn. 132;… O?lakcio?lu in MüKo StGB, 3. Auflage, § 30 BtMG Rn. 118;… Becker in BeckOK BtMG, 2. Edition, § 30 Rn. 16; offen gelassen bei Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010, 3 StR 353/10, Rn. 6, juris).'.
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19
Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert den Senat an einer Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f.;… KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18). - BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14
Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19
Dies gilt indes, unabhängig von der Frage des Verkaufes auch an Erwachsene, nicht für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, da bei Zurücktreten dieses Tatbestands das besondere Unrecht, das sich aus der Größe der gehandelten Menge ergibt, nicht zum Ausdruck käme (…vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, 9. Auflage, § 30 Rn. 81 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015, 2 StR 252/14;… ebenso Weber, 5. Auflage, § 30 Rn. 132;… O?lakcio?lu in MüKo StGB, 3. Auflage, § 30 BtMG Rn. 118;… Becker in BeckOK BtMG, 2. Edition, § 30 Rn. 16; offen gelassen bei Senat…, Beschluss vom 5. Oktober 2010, 3 StR 353/10, Rn. 6, juris).'. - BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17
Umfassen des Unrechtsgehalts der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an …
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 257/19
Zwar verdrängt die Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG die Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, soweit der Verkauf allein an Minderjährige erfolgt, weil der im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegende Unrechtsgehalt in diesem Fall bereits von der Verurteilung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfasst wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. Oktober 2010, 3 StR 353/10, Rn. 6, juris; BGH, NStZ 2018, 227).